Schwangerenvorsorge

Jede Frau kann während ihrer Schwangerschaft von einer Hebamme betreut und begleitet werden, sei es für Vorsorgeuntersuchungen oder für Hilfe bei Beschwerden.

Die Schwangere entscheidet für sich, ob sie die Vorsorgeuntersuchungen bei ihrer Frauerärtzin, im Wechsel mit Frauenärtzin und Hebamme oder ausschließlich bei der Hebamme wahrnimmt.

Zusätzlich zu den vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen kann die Schwangere sich jederzeit bei Gesprächsbedarf oder schwangerschaftsbedingten Problemen an die Hebamme wenden.